Weilheimer Stadtrat, Sitzung am 18.11.21

20. November 2021 0 Von Alfred Honisch

Inhalt: 14 Tagesordnungspunkte gab es zu besprechen, sieben öffentliche und sieben nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Themen, in der ca. 4-stg. Sitzung:
Nachfolgend zwei öffentlich besprochene Themen von besonderer Bedeutung:

TOP 9 „Bebauungsplan „Hangstraße/Am Öferl“ – Zustimmung zur Planung

Beschluss: Zurückstellung!

Der vorgelegte Bebauungsplan wurde in der Sitzung mehrhtl. abgelehnt!
Gründe:
– Örtliche Verlagerung des baulichen „Höchstpunktes“ (18,5 mtr. = VI Stockwerke) nach Süden, entgg. der urspünglichen Zusage des Investors, diesen im Norden zu belassen.
– eine Höhenzunahme für alle Gbd. um 1 mtr., entgegen den Eintragungen im aktuellen Beb.plan. (Begründung: weil der geodät. höchste Punkt im Norden, bestehendes DECKEL-Verwaltungsgbd. das hergibt.)
– durchgehende Zimmerhöhen von 3,5 mtr. (!) in allen Gebäuden (wg. klimamäßig erforderlicher Installationstechnik in den Zimmern). Dadurch ergeben sich letztendlich Wandhöhen (WH) von max. 18,5 mtr. Im Bebauungsplan ist max. WH 17,5 eingetragen.
– Eine sog. „Folgekostenabschätzung“ kann gg.wärtig noch nicht beziffert werden.
Es fehlt für Weilheim, als Oberzentrum, noch eine justiziable Folgekostenabschätzung in EUR/qm.
Anm.: Folgekosten benennen die „Kosten“, die z.B. durch Wohnungsbau privater Investoren mittel- und langfristig einer betroffenen Kommunen entstehen. Diese müssen – als Folge – Kitas, Kigas, Schulen, verkehrliche Infrastruktur erstellen, die durch Wohnungsneubau von nichtstädtischen Investoren „ausgelöst“ wurden.

TOP 10 Antrag CSU/FDP-Fraktion – Fortschreibung des ISEK

Beschluss: Zustimmung, gg. 1 Stimme

Das sog. „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (=ISEK) verhalf den teilnehmenden Kommunen bisher zu finanziellen Mitteln bei modernisierenden städtebaulichen Investitionsmaßnahmen. Zum Beispiel in Weilheim, die finanzielle Förderung der Fußgängerzonen-Neugestaltung durch die Regierung v. Oberbayern. Beschlossen wurde das „ISEK“ im Frühjahr 2014.
Gründe für die Antragstellung auf eine Fortschreibung:
1. Zahlreiche Bauvorhaben in WM wurden im Widerspruch zu den Zielen des ISEK realisiert.
2. Städtebauliche Ziele bedürfen nach 7 Jahren der Diskussion und sind neu zu formulieren
3. Aktuelle, ökologisch bedingte Ziele, wie in der „Weilheimer Charta“ verfasst, müssen in einer Fortschreibung berücksichtigt werden
4. Das Phänomen „Starkregenereignis“ muss in einer Fortschreibung seinen „Niederschlag“ finden.

Wortmeldung Honisch:
Wir reden bei ISEK nicht von harten Zielen sondern von Empfehlungen. So wie diese nach einem zähen Einigungsprozess mit der Bürgerschaft 2014 formuliert wurden.
Wie könnte in dem heute beschlossenen Fortschreibungsauftrag, beispielsweise der Punkt 6.4 „Flächen“, konkret fortgeschrieben werden?

A.Honisch