Zurück zum Präsenzunterricht – sind Luftreinigungsgeräte die richtige Investition?

15. Juli 2021 0 Von Alfred Honisch

Elternvertretungen bekräftigten Forderung nach mehr Luftreinigungsgeräten ab Schuljahr 21/22
Landratsamt Weilheim-Schongau bezweifelt deren Wirkungsweise in den Klassenzimmern

Mit dem Vorstoß des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, gemäß Kabinettsbeschluss vom 29.06.2021, den Schulen die Anschaffung von Lüftergeräten zur Hälfte zu finanzieren, wurde bei den sogenannten Sachaufwandsträgern für die Schulen, zumeist die Landratsämter, eine kontroverse Diskussion entfacht!
Nicht nur, dass die Vorgabe lautet, „bis Herbst soll es in allen bayerischen Klassenzimmern (ebenso in den Kindergärten) einen Luftfilter geben“, darüber hinaus übernimmt der Freistaat diesmal nur Hälfte des Anschaffungspreises, höchsten 1750 Euro für de facto ca. 3000 Euro teure Geräte. Plus Betriebskosten für Ersatzfilter, Filterwechsel und Sonstiges fallen jedoch ca. 4000 bis 5000 Euro an.


Die Maßnahme ist bereits das zweite Angebot der Regierung zur Technikausrüstung für infektionsschutzgerechtes Lüften. Im Oktober 2020 wurde dafür bereits ein 37 Millionen-Programm aufgelegt, das zwischenzeitlich komplett von den Schulen abgefragt wurde.
Diesmal ist die Sachlage jedoch anders geartet, die Gemengelage nach anderthalb Jahren Pandemie unübersichtlicher und die Expertenmeinungen aber nicht zwingend eindeutiger.
Am Verhalten des Freistaats, an der Spitze der vielen Akteure, verstört die untergeordnete Ebene der Sachaufwandsträger, dass das Konnexitätsprinzip über den Haufen geworfen wird. Dieses besagt unter anderem, „dass die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von derjenigen öffentlichen Einheit zu tragen sind, die darüber entschieden hat, in welchem Umfang diese Aufgabe zu erfüllen ist.“ (vgl. https://www.haushaltssteuerung.de/lexikon-konnexitaetsprinzip.html)
Damit soll nicht ausschließlich der rein finanzielle Aspekt als Argument gegen eine Beschaffung der ca. 500 Geräte zum Preis von bis zu 2 Million Euro für die Landkreisschulen dienen. Dennoch macht der Beschluss der CSU/FW-Staatsregierung schon den Eindruck einer durchaus wahltaktisch inspirierten Wohltat, zwei Monate vor der Bundestagswahl.
Ob in diesem Zusammenhang die Elternvertretungen dem Lockangebot aus der Staatskanzlei bereits auf den Leim gegangen sind, mit ihrer deutlichen Forderung nach umgehender Beschaffung (vgl. Schreiben des EBR des Gymnasiums Penzberg) sei einmal dahingestellt.
Wirklich zentral ist die Frage nach der tatsächlichen infektionshemmenden Wirksamkeit von mobilen Lüftungsanlagen, etwa oder gerade in Klassenräumen! Dazu das Fazit der Deutschen Gesellschaft für Unfallversicherung (DGUV):
„Mobile Raumluftreiniger können während der SARS-CoV2-Epidemie nur als ergänzende präventive Infektionsschutzmaßnahme zum Schutz vor SARS-CoV-2 in Innenräumen, die über keine raumlufttechnische Anlage verfügen, bei Vorliegen von bestimmten Randbedingungen sinnvoll sein. Sie können allerdings die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster oder raumlufttechnische Anlagen zur Erfüllung der Anforderungen der ASR A3.6 nicht ersetzen und bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion…“(vgl.:
https://www.dguv.de/medien/inhalt/corona/fachbeitrag-raumluftreiniger.pdf)
Wieder Homeschooling, im kommenden Schuljahr
Wird man also den Kindern und Jugendlichen in einer vierten Pandemie-Welle, im Herbst 21, erneut die Belastungen durch Homeschooling zumuten müssen?
Mit dem aktuell vorgestellten Maßnahmenpaket des Freistaats ist ein sicherer infektionsschutzgerechter Präsenzunterricht nicht möglich!
Bliebe noch als Lösung die Impfung der Schulkinder bis 12 Jahre, wofür es jedoch am geeigneten Impfstoff fehlt. Selbst wenn es ihn gäbe, geforscht wird daran mit hoher Dringlichkeit, müsste der Gesetzgeber eine Impfpflicht durchsetzen, um die sog. Herdenimmunität auch an Schulen zu sichern!

–> Entscheidung im Kreistag am Fr., 23.07.2021!