Juni ´21-Sitzung des Stadtrates
27. Juni 2021am 24.06.2021, 18:30 Uhr – 22:00 Uhr
TOP | ||
1 | Genehmigung Niederschrift vom 20.05.2021 | |
2 | Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Art. 52 Abs. 3 GO) | |
3 | Bekanntgaben | |
4 | Freiwillige Feuerwehr Weilheim i.OB – Kommandantenwahl am 16.06.2021 | |
4.1 | Bestätigung der Wahl der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim i.OB vom 16.06.2021 | |
4.2 | Verabschiedung des bisherigen ersten Kommandanten | |
5 | Achte Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB“, Anstalt des öffentlichen Rechts AdöR | |
6 | Maßnahmen für die Innenstadt …mehr | |
6.1 | Maßnahmen für die Innenstadt und Antrag der Stadt Weilheim zum Sonderfonds „Innenstädte beleben“ | |
6.2 | CSU/FDP-Fraktion: Antrag vom 07.06.2021 zur Belebung der Innenstadt | |
7 | Kostenbeteiligung der Stadt am Neubau der Turnhallen am Gymnasium – Vorwegbindung zum Haushalt – vorberaten im Hauptausschuss am 16.06.2021- …mehr | |
8 | Bauleitplanung | |
8.1 | Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Wohngebiet Frühlingsstraße -vorberaten im Bauausschuss am 15.06.2021- abgesetzt | |
8.2 | Bebauungsplan „Schießstattweg/Schmuzerstraße“ – Abwägung …mehr -vorberaten im Bauausschuss am 15.06.2021- | |
8.3 | Bebauungsplan „Seitzstraße“ – Zustimmung zum Planentwurf -vorberaten im Bauausschuss am 15.06.2021- | |
9 | Jahresbericht der Referentin für Flüchtlinge, Asyl und Integration sowie für Spielplätze | |
10 | Zusammensetzung des Stadtrates und der Ausschüsse | |
10.1 | Antrag CSU/FDP-Fraktion vom 28.05.2021; Neubesetzung der Ausschusssitze im Haupt-und Bauausschuss ab 01.07.2021 | |
10.2 | Antrag des Stadtratsmitgliedes Halas vom 08.06.2021 auf Niederlegung des Stadtratsmandates; Beschlussfassung über Antrag und Feststellung Listennachfolger | |
11 | Anfragen, Dringlichkeitsanträge |
Gedächtnisprotokoll zum Sitzungsverlauf ausgewählter Tops, zusammengefasst v. Alfred Honisch (ah):
zu Top 6.1/6.2:
Die Stadt Weilheim beteiligt sich seit dem 10.Juni ´21 an dem Programm des Freistaats “Sonderfonds Innenstädte beleben“, als Antwort auf die Auswirkungen der Corona-Epedemie auf Bayerns Städte und Gemeinden.
Für das 100 Millionen-Euro-Budget haben sich ca. 250 Kommunen beworben, teilte Jutta Liebmann, Ltr.in des Amts für Standortförderung, Kultur und Tourismus in Weilheim, in der Sitzung mit. “Damit ist der Fonds zwar jetzt schon 3,3-fach überzeichnet”, so Liebmann. Dennoch erwarte sie „eine Förderzusage“.
Über die gezielte Nutzung der Mittel wird ein sog. Lenkungsgruppe beraten.
Für Weilheims Innenstadt wurden vier Schwerpunkte erkannt:
1. Städtebauliche Konzepte zur Weiterentwicklung der Innenstadt: Zukunftworkshop
Hierzu beantragte die CSU/FDP-Fraktion die Ausrichtung eines entsprechenden Workshops samt
wissenschaftlicher Begleitung (Referent/in).
2. Vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten zur Zwischennutzung
Aktuell leidet WMs Innenstadt unter einem zunehmenden Leerstand (insb. i.d. Pöltnerstr., z.Zt. 5 Ladenge-
schäfte)!
Als Gegenmaßnahme sollen die VermieterInnen ihre Räume an die Stadt untervermieten! Allerdings bis zu 30
Prozent billiger, wie 1.Bgm. Loth in der Sitzung andeutete. Dieser Mietpreis würde dann im Rahmen des
Sonderfonds zu 80 Prozent vom „Staat“ unterstützt, für die Dauer von 24 Monaten.
Als mögliche Mieter für diese Zwischennutzung wären das Stadtmuseum als auch der Verein „Lichtkunst“
denkbar.
3. Verschiedene Maßnahmen im Rahmen eines Projektfonds
4. Bauliche Investitionen zur Zwischennutzung
zu Top 7:
Die Stadt beteiligt sich an den Kosten für den nötigen Neubau der Gymnasium-Turnhallen mit 1,75 Mio. EUR. Obwohl dafür kein Geld im aktuellen Stadthaushalt ´21 eingeplant wurde!
In Zusammenarbeit mit dem Bauherrn, dem Landkreis WM-SOG, genehmigt der Stadtrat für den Bau einer sog. 3-fach Turnhalle (Version „2+1“), weil damit für den Breitensport eine ballsporttaugliche Halle entsteht, mit der der örtliche TSV (Turn- und Sportverein) die stetig zunehmende Nachfrage aus der Bevölkerung auffangen will.
Allerdings, die Investition ist nicht im aktuellen Stadthaushalts ausgewiesen. D.h., die „Zusage“ für die finanzielle Beteiligung an dem Bauvorhaben erfordert von der Stadt den massiven Zugriff auf ihre finanziellen Rücklagen!
Vorausgegangen war dieser Entscheidung ein Votum des Kreisausschusses. Pflichtaufgabe des Landkreis ist u.a. die verantwortlich für die der
„Es kann letztlich auch teurer werden, als 1,75 Mio. EUR„, so die Antwort von Stadtkämmerer Christian Scharf auf StRin Brigitte Gronaus (Grüne) Nachfrage in der Sitzung, „…ob denn der Betrag nicht gedeckelt werden sollte?“.
Zur Vorgeschichte:
Bis zum Jahr 2016 gehen die ersten Planungen für eine 3-fach Turnhalle des Weilheimer Gymnasiums zurück. Stets waren finanzielle Ursachen der Grund für die Zurückstellungen. Im Frühjahr 2019 entschloss sich dann der Kreistag für eine grundlegende Finanzierungsbeteiligung und untersuchte zwei Varianten. Im Speziellen „3 x 1“, das heißt drei Einzelturnhallen, aufeinandergestellt, auf dem Areal des Gymnasiums bzw. „2+1“, eine Zweifach- sowie eine Einfachhalle.
Bei dieser Variante ist die Einfachturnhalle teilweise eingegraben, die Zweifachhallen liegen darüber.
Bei ca. 13 Millionen EUR landeten erste verlässliche Kostenschätzungen, vorbehaltlich der zu erwartenden Kostensteigerungen! 11,7 Mio. EUR fallen auf den Landkreis, ca. 1,3 Mio. Auf die Stadt Weilheim.
zu Top 8.2:
Knackpunkt des innerstädtischen Bauvorhabens an der Schmuzerstraße (80 WE= Wohneinheiten, Nähe der Weilheimer Obstpresse) war und ist seine Lage in einem hochwassergefährdeten Areal, östlich der Ammer ( –> Aussage des Wass.wirtsch.amts als Textbestandteil im Bebauungsplan).
Chronologie:
Sept. ´20: Aufstellung des Beb.plans:
April ´21: Zurückstellung wg. Diskrepanzen im Hochwassergutachten des Wass.wi.amts Weilheim
Juni 21: Wiedervorlage im Bauausschuss und knappe Zustimmung z. Beb.plan (5:4 Stimmen), trotz Bedenken bzgl. der Hochwassermanagements.
24.Juni 21: Mit 26 Stimmen (inclusive Bgm.) : 2 (Strin Gronau und Strin Arneth-Mangano) votiert der Stadtrat für die Bebauung, nach ca. einstündiger Debatte.
Nachdem StR Alfred Honisch in der Bauausschusssitzung, im April ´21, die Hinzunahme des Gutachtenverfassers der Fa. Kokai in der Stadtratssitzung verlangte, begründet dieser sein hydrogeologisches Gutachten.
Grundvoraussetzung seiner Expertise sind mögliche Hochwassereignisse in dem Planungsgebiet, keine „Niederschlagwasserereignisse, etwa durch Starkregen!“
„Im Falle eines 100-jährlichen Hochwassers (HQ100 + 15% Klimazuschlag kommt nicht zum Tragen) erfolgt von Süden her – über einen 4,5 Kilometer langen Anfließweg – eine Wassermenge durch die Ammer von ca. 480 m3/s.
Diese Menge ergießt sich dann – neben vielen vorgelagerten Flächen – auch in das unter der Höhe des Ammerdamms gelegene Baugebiet „Schmuzerstraße – Schießstattweg, Nähe der Obstpresse.
Da durch die geplante Bebauung mit 6 Gebäuden ein erheblicher Flächenanteil des Areals als mögliche Retentionsfläche bei einem Hochwasserereignis nicht mehr zur Verfügung steht, taucht die Frage nach dem möglichen Ausgleich von ca. 3852 m3 Wasser auf, das an dieser Stelle durch die Bebauung nicht mehr zur „Verfügung“ steht.
Die „Lösung“! Das Bay. Wasserhaushaltsgesetz (WHG, § 78) gestattet den Ausgleich auf entfernt vom eigentlichen Hochwasserfall liegenden Flächen. Konkret auf der Flurnmr. 3620 ( Grundstück im WMer Moos)! Dies stellt laut hydrogeologischem Gutachten der Fa. Koka die Überflutung im Baugebiet nördlich der Schmuzerstraße sicher!
StRin Arneth-Mangano führte für ihre Ablehnung des Beb.plans an, dass die Hangsituation im Osten des Baugebiets zu einer Sturzflutsituation führen könne. Gerade auch deshalb, weil die massive Abholzung des Baumbestands zur Baufeldherrichtung – im März ´21 – nun stark baumlose, kahle Flächen zurückgelassen habe. Herr Kirchmeier, von der Bauverwaltung, entgegnete hierzu, „die Verwaltung sehe das nicht kritisch!“
Wie bereits erwähnt, wurde dem Bauvorhaben letztendlich mehrheitlich die Zustimmung erteilt (s. weiter oben!).
ah