Maximale Blamage für Regierungshandeln beim Klimaschutz

2. Mai 2021 0 Von Alfred Honisch

Das Bundesverfassungsgericht hat der jetzigen Generation 50+ quasi verboten, sich weiterhin auf Kosten ihrer Kinder und Enkel zu amüsieren, in Sachen Klimaschutz!
Das höchste deutsches Gericht akzeptierte in Teilen die Verfassungsbeschwerden von neun Jugendlichen (!) und erklärte den Klimaschutz zum Menschenrecht!
Karlsruhe räumte im weitern gleich mit noch einem gerne benutzten Argument auf, nämlich „sollen doch erstmal andere Schmutzstaaten bei sich mit dem Klimaschutz anfangen! 

In der Urteilsbegründung ist deutlich zu lesen, Klima und Erderwärmung haben zwar globalen Charakter, die nationale Klimaschutzverpflichtung steht dem jedoch nicht entgegen, vgl. „Leitsatz 2c“ des Urteils.

Nichts is´ es mit dem Argument, „sollen doch erstmal die Afrikaner oder die Chinesen Klimaschutz betreiben! Nein, für unsere klimawirksamen Verfehlungen tragen wir ganz allein selbst die Verantwortung!
Insofern ist der rechtlichen Würdigung des Urteils durch die obsiegenden Hamburger Rechtsanwälte nichts mehr hinzuzufügen. Sie stellen u.a. fest: „Die Entscheidung wird für umweltrechtliche Verfahren aller Art für immer erhebliche Bedeutung haben.“ 

ah, 01.05.2021